Quarterpipe

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Leben in einer neuen Wohnung

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Eine schöne neue Wohnung ist gefunden, nun muss nur noch der Mietvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet werden. Der Vermieter kann nun einen Vertrag selbst anfertigen oder einen im Geschäft kaufen.

Zunächst werden der Vermieter und der Mieter namentlich genannt. Dann folgt die Raumaufteilung mit Quadratmeterangabe und die Anzahl der Schlüssel, die überreicht wurden. Natürlich ist die Angabe der Kontonummer, Bankleitzahl und der Name des Geldinstituts für den Vermieter das Wichtigste. Zudem werden einige Paragraphen aufgeführt, die das Wesentliche zur Wohnung beinhalten.

Der Mieter sollte sich diese Paragraphen genau durchlesen, da nach Abschluss des Vertrages, der Mieter sich damit einverstanden erkärt. Sollte zum Beispiel erwähnt sein im Mietvertrag, dass bei Kündigung der Wohnung, die Wohnung neu renoviert werden muss, so ist der Mieter dazu verpflichtet.
Zudem sollte der Mieter erfragen, ob die Haltung eines Haustieres erlaubt ist. Sollte der Vermieter damit nicht einverstanden sein, darf der Mieter sich kein Tier anschaffen. In der Regel darf die Haltung von Kleintieren, sprich Hamster oder Meerschweinchen ohne Einwilligung gehalten werden.
Den Vertrag immer in Ruhe lesen und nicht in Eile unterzeichnen.

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 07. Mai 2008 um 15:05 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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